Unerlaubte Telefonwerbung: Bundesnetzagentur verhängt Höchststrafe

10.08.2017

Verstöße gegen geltende Datenschutzbestimmungen können äußerst unangenehme Konsequenzen haben. Es drohen beispielsweise Reputationsschäden, die sich negativ auf die Kundenanzahl des Unternehmens auswirken. Ebenso kann die zuständige Aufsichtsbehörde ein Bußgeld verhängen – womöglich ein sehr hohes.

Erstmals Höchststrafe verhängt

Vergangene Woche war es soweit. Die Bundesnetzagentur verhängte erstmals ein Bußgeld, welches die Höchststrafe verkörpert. Ein Stromanbieter hatte eine umfassende Vertriebsstruktur aufgebaut, die insbesondere auf Werbeanrufe setzt. Allerdings hatten viele der angerufenen Personen kein vorheriges Einverständnis gegeben, d.h. die Anrufe erfolgten unerlaubt. Deshalb muss das Unternehmen wegen unerlaubter Telefonwerbung nun ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro leisten.

Diese Regelung gilt übrigens schon länger. Unternehmen dürfen keine Verbraucher anrufen, sofern diese nicht zuvor ihre Zustimmung erteilt haben. Dennoch kommen unerlaubte Anrufe in der Praxis immer wieder vor, weil viele Unternehmen das Risiko bewusst eingehen. Ein Grund dafür ist die Zurückhaltung der Angerufenen.

Dem Verbraucher nutzt es wenig, wenn er sich über die unerwünschten Anrufe nur ärgert. Er kann sich jedoch wehren, indem er ungewünschte Anrufe der Bundesnetzagentur meldet. Dies geschieht im Übrigen immer häufiger, was nicht zuletzt die Entwicklung der Bußgelder zeigt. Im Jahr 2015 belief sich die Gesamtsumme der von der Bundesnetzagentur verhängten Bußgelder auf 460.000 Euro. Im vergangenen Jahr waren es 895.000 Euro. In diesem Jahr sind bereits 800.000 Euro zusammengekommen. Damit ist nicht auszuschließen, dass die Millionenmarke noch überschritten wird.

EU-DSGVO: In Zukunft sind deutlich höhere Bußgelder möglich

Es gibt Unternehmen, für die ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro eine geradezu lächerliche Strafe darstellt. Als Folge werden bewusst Datenschutzverstöße in Kauf genommen. Doch die EU Kommission hat schon reagiert. Die EU-DSGVO Richtlinie, die nächstes Jahr in Kraft tritt, gestattet der Verhängen von Bußgeldern, die an den Umsatz gekoppelt sind. So können selbst große und finanzkräftige Unternehmen empfindlich zur Kasse gebeten werden.

Bußgeldrisiko durch konsequenten Datenschutz senken

Unternehmen können Datenschutzverstöße auf vielfältige Art und Weise begehen. Bei unerwünschter Telefonwerbung ist der Verstoß noch relativ offensichtlich. Anders sieht es bei Themen wie Newsletter-Versand oder Datenspeicherung aus: Oft wissen die Verantwortlichen gar nicht, wann sie gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstoßen.

Das Spektrum solcher Verstöße ist breit gefächert. Es geht keineswegs nur um die Kontaktaufnahme zu Verbrauchern. Schon allein die bloße Erfassung personenbezogener Daten kann einen Datenschutzverstoß darstellen. Ebenso ist vor allem im Feld der Auftragsdatenverarbeitung große Vorsicht geboten: Wer personenbezogene Daten mit externen Dienstleistern austauscht, muss mehrere Aspekte im Detail berücksichtigen und prüfen.

Die einzig sichere Lösung, um Datenschutzverstöße gezielt auszuschließen, sind Erarbeitung und Umsetzung eines Datenschutzkonzepts, welches auf das Unternehmen individuell zugeschnitten ist. Als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir genau diese Lösung an. Wir prüfen sämtliche Datenschutzrisiken im Unternehmen und entwickeln daraufhin ein Datenschutzkonzept. Im Anschluss erfolgt die Umsetzung, um sämtlichen Datenschutzbestimmugen gerecht zu werden.

Praxisgerechter Datenschutz auch für Ihr Unternehmen

Sie möchten mehr über den betrieblichen Datenschutz sowie mögliche Datenschutzverstöße in Ihrem Unternehmen erfahren? Zum einen ist es möglich, dass die Bestellung des Datenschutzbeauftragten durch uns erfolgt und wir uns dauerhaft um den Datenschutz kümmern. Alternativ haben Sie die Option, unsere Datenschutzberatung zu nutzen. Gerne informieren wir Sie über die genauen Möglichkeiten. Sie erreichen uns telefonisch unter 0800 – 5600831 (gebührenfrei) sowie über unser Kontaktformular.