Betrugsmasche: Falsche „Datenschutzbehörde“ möchte Ihr Geld

04.10.2018

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Kaum fällt der Begriff DSGVO, sind etliche Führungskräfte verunsichert. Deshalb kann ein Schreiben, das von einer Datenschutzbehörde stammt, große Nervosität verursachen. Betrüger sind sich dieser Tatsache bewusst und haben kürzlich eine Telefax-Masche gestartet. Die DSGVO wird als Vorwand genutzt, um ungerechtfertigte Zahlungen zu ergaunern.

So gehen die Betrüger vor

Die Betrugsmasche beginnt mit einem Fax. Darin geben sich die Betrüger als Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) aus. Neben einem Anschreiben umfasst das Fax ein Formular, das innerhalb einer Woche ausgefüllt und zurückgesendet werden soll. Laut Anschreiben besteht eine Verpflichtung das Formular auszufüllen, um der „gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes“ nach DSGVO nachzukommen.

Die Machart erinnert an ein Schreiben, das von einer Behörde stammt. Tatsächlich existiert eine Datenschutzauskunft-Zentrale jedoch nicht. Der Hinweis, das Formular könne „gebührenfrei“ zurückgesendet werden, ist mit Vorsicht zu genießen. Diese Aussage bezieht sich nämlich nur auf das Versenden des Faxes, das an eine kostenlose 0800er Nummer adressiert ist.

Was die Versender wirklich möchten

Schlussendlich soll der Empfänger einen Vertrag abschließen, dessen Details dem Kleingedruckten zu entnehmen sind. Über einen Zeitraum von drei Jahren werden jährlich 500 Euro zzgl. Umsatzsteuer fällig. Als Gegenleistung soll der Empfänger eine Sendung, die Informationsmaterialien zur DSGVO einschließlich Anleitungen und Mustern umfasst, erhalten. Kurzum: Das Fax soll den Empfänger in eine Abo-Falle locken.

Wie Sie sich vor den Betrügern schützen

Empfänger des Faxes sollten das Formular auf gar keinen Fall ausfüllen und zurücksenden. Ansonsten droht unnötiger und womöglich kostspieliger Ärger. Mit Konsequenzen, weil das Formular nicht zurückgesendet wird, ist nicht zu rechnen. Wie bereits erwähnt: eine solche Behörde existiert nicht.

Generell raten wir davon ab, mit den Betrügern zu kommunizieren. Wer antwortet, erweckt letztlich nur Aufmerksamkeit und erhält unter Umständen weitere Dokumente. Zugleich sollte die Masche im Hinterkopf behalten werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Trittbrettfahrer aktiv werden und ähnliche Schreiben per E-Mail oder Briefpost versenden. Im Zweifelsfall sollte online recherchiert werden, ob der angegebene Absender existiert und das Schreiben tatsächlich von ihm stammt.

Was tun, wenn das Formular ausgefüllt und zurückgeschickt wurde?

Wer das ausgefüllte Formular zurückgesendet hat, muss mit einer eingehenden Zahlungsaufforderung rechnen. Wird nicht gezahlt, könnten Drohungen, wie z.B. eine Meldung bei Auskunfteien (Creditreform, Schufa etc.) oder gar Inkassoschreiben, folgen. Entsprechend kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein, um beispielsweise den Vertragsschluss zu widerrufen und anzufechten. Hierdurch können jedoch Kosten entstehen.