Die Übergangsregelung für Werbezwecke endete am 31.08.2012

02.07.2012

Ab September 2012 dürfen personenbezogene Daten wie Telefonnummern und E-Mail Adressen nur noch mit einer Einwilligung des Betroffenen für Werbezwecke genutzt werden. Wer gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt kann mit einem Bußgeld bis zu 300.000€ rechnen.

Die Briefwerbung darf mit den Daten der Bestandskunden oder aus Adress- und Branchenverzeichnissen weiterhin ohne eine Einwilligung durchgeführt werden. Die Ausnahme sind die Telefon- und E-Mail-Werbungen, hier muss die Einwilligung vorliegen.
Bei jedem Neukunden holen Sie sich am besten sofort die Einwilligung ein. Für die Bestandskunden müssen die Einwilligungen nachgefordert werden.

Quelle: www.zeit.de