Datenschutzthemen in der Corona-Krise (Update)

15.04.2021

bild für datenschutzerklärung

Die Corona-Pandemie hat das Leben in weiten Bereichen verändert. Bürger und Unternehmen müssen sich anpassen, was manchmal leichter gesagt als getan ist. In diesem Beitrag informieren wir über wichtige Themen, die mit den Auswirkungen der Pandmie in Verbindung stehen.

Coronatests in Unternehmen und Behörden

Trotz Widerstands seitens der Wirtschaft plant die Bundesregierung eine Testangebotspflicht gesetzlich zu verankern verankern. Mitarbeiter von Unternehmen und Behörden sollen einen Anspruch darauf haben, sich auf eine Corona-Erkrankung prüfen zu lassen.

Ob Unternehmen ihre Mitarbeiter zur Teilnahme an den Tests verpflichten können, lässt sich pauschal nicht beantworten. Nach aktuellem Stand ist die jeweilige Landes-Rechtsverordnung entscheidend. In einigen Bundesländern besteht z.B. eine Testpflicht, wenn Mitarbeiter regelmäßig Kundenkontakt haben. Für Mitarbeiter, die weder Kontakt zu Kunden noch Kollegen haben (weil sie z.B. im Homeoffice arbeiten) wird ein Test jedoch kaum durchsetzbar sein.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Dokumentation der Testergebnisse die wohl bedeutsamste Angelegenheit. Da eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfolgt, ist die Situation heikel. Auch hier gelten je nach Bundesland andere Vorgaben, weshalb je nach Standort am besten keine Dokumentation erfolgt oder die Daten hingegen einige Wochen lang aufbewahrt und auf Verlangen der Gesundheitsbehörde vorgelegt werden müssen.

Sowohl für Unternehmen als auch Behörden ist es daher wichtig, sich mit den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes vertraut zu machen und diese im Auge zu behalten.

Befragung von Mitarbeitern zur Corona-Impfung

Für Menschen mit Corona-Impfung sind Privilegien im Gespräch, die z.B. das Reisen erleichtern. Somit können geimpfte Mitarbeiter für Unternehmen wertvoll sein. Allerdings darf vom Arbeitgeber nicht ohne weiteres nachgefragt werden, wer unter der Belegenschaft geimpft ist oder sich impfen lassen möchte. Denn Impfdaten sind Gesundheitsdaten und damit besonders geschützt.

Doch aufgepasst: Sollte für bestimmte Bereiche (z.B. im Gesundheitswesen) eine national verankerte Impfpflicht in Kraft treten, kann sich dies ändern. In solch einem Fall kann die Frage nach einer Impfung, um beispielsweise den Zugang zu bestimmten Bereich zu gewähren, gerechtfertigt sein.

Austausch personenbezogener Daten zwischen Behörden

Wie bereits Mitt des vergangenen Jahres bekannt wurde, haben Gesundheitsbehörden mehrerer Bundesländer gezielt Gesundheitsdaten von Corona-Patienten an die Polizei weitergeleitet. Gesundheitsämter teilten der Polizei mit, welche Personen sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Mithilfe dieser Informationen befinden sich die Gesetzeshüter in der Lage, Corona-Patienten als solche schnell zu identifizieren.

Zahlreiche Bürger und auch Datenschützer sind über dieses Vorgehen erzürnt. Schließlich gelten die Datenschutzbestimmungen der DSGVO nicht nur für Unternehmen, sondern ebenso für Behörden. Als Folge haben einige Behörden bereits zurückgerudert, andere halten an dieser Vorgehensweise hingegen weiterhin fest.

Inzwischen haben sich mehrere Rechtsexperten zu diesem Thema geäußert. Doch wirklich festlegen, d.h. über die Zulässigkeit solcher Maßnahmen urteilen, will kaum jemand. Allerdings kommt in vielen Kommentaren der folgende Tenor durch: Auch wenn eine Pandemie besteht, sind Behörden nach der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht dazu berechtigt, sich über geltende Datenschutzbestimmungen hinwegzusetzen.

Somit könnte die Weitergabe der Gesundheitsdaten noch für mehrere Behörden ein bitteres Nachspiel haben. Für Unternehmen sollte dies eine Warnung sein. Denn Corona-Krise hin oder her, das Datenschutzrecht gilt weiterhin. Die Rechtsvorschriften sind streng, besonders wenn es um Gesundheitsdaten (z.B. von Kunden oder Mitarbeitern) geht.

Einsatz und Akzeptanz von Corona-Warn-Apps

Ein vollkommen anderes, doch ebenso relevantes Thema ist die Entwicklung von Corona-Warn-Apps. Gleich mehrere Organisationen arbeiten an der Entwicklung solcher Apps. Die Kernidee vieler Apps: Sie sollen Tracing ermöglichen, d.h. die Zurückverfolgung von Personen. Es soll nachvollziehbar werden, wer mit wem zu welchem Zeitpunkt Kontakt hatte. Sollte jemand positiv auf COVID-19 getestet werden, lässt sich mit Unterstützung solch einer App rasch ermitteln, zu welchen Personen Kontakt bestand. So wäre es möglich, diese schneller auf das Virus zu testen und ggf. auch zu isolieren.

Mittlerweile existieren verschiedene Apps, von denen zwei den Markt dominieren. Zum einen die offizielle Corona-Warn-App der Bundesregierung und die Luca-App. Vor allem Leztere erfreut sich steigender Beliebtheit, insbesondere bei Jüngeren. Doch gerade diese App geriet erst kürzlich in Kritik, weil sich Nutzer bei Events einchecken können, selbst wenn sie gar nicht vor Ort sind.

Zugleich bleibt ein weiteres Problem bestehen. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung hat kein Interesse daran, derartige Apps zu installieren. Hierfür zeigt sich vor allem das neue Bewusstsein hinsichtlich des Datenschutzes verantwortlich – die DSGVO hat viele Menschen sensibilisiert.