Schufa: Fehler lassen die Datenkrake kalt

06.08.2014

Kritik schüttelt die Schufa ab wie ein lästiges Insekt. Sie macht schließlich nur ihre Arbeit im Sinne der Öffentlichkeit. Über das „Wie“ wird nicht diskutiert. Dazu sollte man auch keine Fragen stellen. Denn eine aussagekräftige Antwort bleibt meistens aus. Belege für diesen Starrsinn finden sich im Internet zuhauf. Wer den Berichten keinen Glauben schenken mag, sollte sich die Geschichte der Zeit-Redakteurin Tina Groll zu Gemüte führen. 2009 wurde sie Opfer eines Identitätsdiebstahls mit all seinen Folgen – auch bei der Schufa. Nach fünf Jahren sind die Probleme immer noch nicht vom Tisch.

Man stelle sich vor, jemand macht sich den Namen und das Geburtsdatum eines Fremden zu eigen und geht dann auf Shoppingtour, ohne jemals zu bezahlen. Die Person, deren Daten genutzt wurden, muss mit Forderungen und Einträgen bei der Schufa rechnen. Und zwar unabhängig davon, dass die Lieferungen allesamt an eine andere, fremde Adresse geschickt wurden. Im Fall von Frau Groll hat es ein Jahr gedauert und der Hilfe eines Anwalts bedurft, ehe einigermaßen Ruhe einkehrte. Dass sie mit dem Thema noch längst nicht durch ist, insbesondere dank der Schufa, hätte sie sich seinerzeit wohl nicht träumen lassen.

In die Schufa-Akte der Redakteurin war aufgrund des Identitätsdiebstahls ein Sperrvermerk aufgenommen worden. Trotzdem wurde 2013 eine Forderung der Universum Inkasso eingetragen. Dabei war die Forderung zu dem Zeitpunkt längst verjährt. Für die Schufa spielte das offenbar keine Rolle. Sie erklärte: „Wir übernehmen die Daten unserer Vertragspartner nur spiegelbildlich. Eine mögliche Zusammenführung ihrer Person mit dieser Adresse bei Dritten liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich.“

Interessant: Der Schufa reichen also Name und Geburtsdatum. Ob die Adresse stimmt, ist nicht von Belang. Denkwürdig: Der Sperrvermerk war wieder gelöscht worden, weil „alles ruhig war“. Demnach hatte die Journalistin einfach nur Pech, dass eine unberechtigte Forderung auf ein eher laxes Datenschutzverständnis der Schufa gestoßen ist. Dass es kein Einzelfall ist, belegt eine Studie des Bundesministeriums für Verbraucherschutz. Sie weist 45 Prozent aller Datensätze der Schufa als fehlerhaft und davon ein Drittel als falsch aus.

Wer sich mit einem solchen Fehler konfrontiert sieht und eine Korrektur wünscht, braucht viel Geduld und nicht selten einen Anwalt. Denn die Schufa wird ihrerseits nicht aktiv. Sie prüft die Einträge nicht. Darum müssen sich Verbraucher selber kümmern. Wozu sonst gibt es das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung? Es wird Zeit, dass die Schufa umdenkt. Denn ein fehlerhafter Eintrag ist nicht einfach nur ein Fauxpas. Oft steht bei Betroffenen die Existenz auf dem Spiel, weil der Schufa-Score in den Keller sackt und dadurch viele Türen – etwa bei Banken – verschlossen bleiben.