Datenschutzbedenken: Fitness-Tracker für Mitarbeiter

05.05.2015

Fitness-Tracker und die passenden Apps für das Smartphone sind derzeit gefragt wie nie. Wie fit bin ich? Wie viele Schritte waren es am Dienstag? Wie tief habe ich geschlafen? Fragen, die moderne Tracker binnen weniger Sekunden und hübsch grafisch aufbereitet beantworten. Diese Informationen sind auch für Unternehmen von Interesse. Vordergründig geht es darum, rechtzeitig Anzeichen für Stress und Überforderung zu erkennen, um den Krankenstand möglichst niedrig zu halten. Doch die Daten lassen sich auch für andere Zwecke nutzen. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sieht darin offenbar kein Problem.

Sie befürwortet die Überwachung des Gesundheitszustands der Mitarbeiter, wenn eine Einwilligung vorliegt. Dem widerspricht die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff. Sie bezeichnet die generelle, anlassunabhängige und nicht zweckbestimmte Kontrolle als unzulässig. Hinzu kommt, dass viele der Programme weit mehr als nur Herzschlag und Schlafrhythmus im Blick haben. Laut Berliner Zeitung und ARD Panorama analysieren die Tools, die zum Teil speziell für Arbeitgeber angeboten werden, auch die Emotionen während privater Telefongespräche.

„Die geltenden Vorschriften und Grundsätze würden umgangen, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer über dessen Einwilligung umfassende personenbezogene Gesundheitsdaten per Fitness-App erhielte“, betont Andrea Voßhoff. Es sei außerdem fragwürdig, inwieweit die Zustimmung in die Nutzung solcher Apps tatsächlich freiwilliger Natur ist. Ganz zu schweigen von möglichen Missbrauchsszenarien. Die befürchten auch die Gewerkschaften und kritisieren Andreas Nahles. Gegenüber der Berliner Zeitung sagte Hans-Jürgen Urban von der IG Metall: „Es scheint bei der Überwachung der Beschäftigten keine Schamgrenze mehr zu geben.“