DSGVO Beschwerde: Einsatz von Mailchimp erstmals verboten

02.04.2021

Mailchimp ist eine der beliebtesten Plattformen für E-Mail Marketing. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) sieht den Einsatz jedoch kritisch und hat ihn in einem ersten Fall bereits untersagt. Unternehmen, die Mailchimp einsetzen, sollten daher dringend handeln.

Erstes Verbot zum Einsatz von Mailchimp

Für die Umsetzung seiner Kampagnen im E-Mail Marketing hat ein in München ansässiges Unternehmen auf die Mailchimp Plattform zurückgegriffen. Ein Empfänger des Newsletters erachtete den Mailversand im Hinblick auf die DSGVO als fragwürdig, da E-Mail Adressen der Empfänger in die USA und damit in einen Drittstaat übermittelt werden. Zur Klärung des Sachverhalts legte er Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem BayLDA, ein.

Daraufhin leitete die Behörde ein Verfahren ein und untersuchte den Fall. Das Unternehmen rechtfertigte den Einsatz der Marketing Plattform mit dem Schließen von EU-Standardvertragsklauseln. Sich allein hierauf zu stützen, genügt jedoch nicht. Ergänzend hätte das Unternehmen prüfen müssen, ob Mailchimp zusätzliche Maßnahmen ergreift, um einen angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Im konkreten Fall sprach die Behörde ein Verbot aus, das Unternehmen dürfe Mailchimp nicht mehr verwenden. Das Unternehmen zeigte sich einsichtig und teilte mit, die Marketing Plattform nicht mehr einzusetzen. Somit kam es zu keinem Gerichtsverfahren und ein Bußgeld wurde erfreulicherweise ebenfalls nicht verhängt.

Ist der Einsatz von Mailchimp nun generell verboten?

Nein, ein generelles Verbot für den Einsatz von Mailchimp besteht nicht. Beim besagten Fall handelte es sich lediglich um ein Beschwerdeverfahren, das für das Unternehmen glimpflich endete. Da eine gerichtliche Entscheidung nicht getroffen werden musste, existiert somit auch kein Richtung weisendes Urteil.

Dennoch ist die Verwendung von Mailchimp als kritisch zu erachten. Es ist davon auszugehen, dass weitere Beschwerdeverfahren folgen und sich mehr und mehr Unternehmen von der Marketing Plattform abwenden. Immerhin hat das BayLDA eine klare Richtung vorgegeben, der andere Aufsichtsbehörden folgen werden.

Was können betroffene Unternehmen machen?

Unternehmen, die Mailchimp verwenden, empfiehlt sich eine gründliche Prüfung ihrer Situation. Ein möglicher Ansatzpunkt wäre es, die Art und Weise, mit der Mailchimp seine Daten schützt, genau unter die Lupe zu nehmen. In der Praxis dürfte sich dies, insbesondere weil Mailchimp in den USA sitzt, jedoch schwierig gestalten.

Eine weitaus einfachere Lösung dürfte in zahlreichen Fällen darin bestehen, sich auf die Suche nach Alternativen zu begeben. Schließlich gibt es auch europäische Anbieter, die Lösungen für das E-Mail Marketing anbieten.

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