Mitarbeiterdatenschutz: Eigenständiges Gesetz in Vorbereitung

19.04.2023

Die Regierung arbeitet an einem eigenständigen Datenschutzgesetz für Beschäftigte. Noch befindet sich das Gesetz zum Mitarbeiterdatenschutz in der Vorbereitungsphase. Für Unternehmen wird es vor allem mehr Rechtssicherheit bedeuten.

Gründe für ein eigenständiges Gesetz

Einige Menschen dürften sich fragen, weshalb ein separates Gesetz für den Schutz von Bewerberdaten und Mitarbeiterdaten ergänzend zur DSGVO geplant ist. Die Antwort ist simpel: Die DSGVO kratzt beim Thema Mitarbeiterdatenschutz lediglich an der Oberfläche. Von der EU Kommission war dies so gewollt, da es sonst zu erheblichen Überschneidungen mit dem Arbeitsrecht der EU Mitgliedsstaaten gekommen wäre und sich außerdem die Gesetze der einzelnen Staaten zum Teil erheblich voneinander unterscheiden.

In Deutschland ist das Arbeitsrecht umfassend und detailliert geregelt. Allerdings findet der Datenschutz dort nur wenig Berücksichtigung. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist, sobald es um den Datenschutz für Beschäftigte geht, ebenfalls nicht konkreter als die DSGVO.

Im April musste sich der Europäische Gerichtshof mit einem Fall rund um den Mitarbeiterdatenschutz im deutschen Recht befassen. Das Gericht stellte fest, dass Lücken im deutschen Datenschutz existieren.

In den Bundesministerien ist die Problematik schon seit längerer Zeit bekannt, immerhin wurde die Verabschiedung eines Gesetzes in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Da nun der EuGH ein Machtwort gesprochen hat, gibt es für die amtierende Regierung konkreten Anlass zum Handeln.

Gesetzesinhalte sind noch nicht bekannt

Die Erarbeitung des neuen Gesetzes erfolgt gemeinsam durch das Arbeits- und Innenministerium. Laut einem Artikel der „Heilbronner Stimme“ sind selbst die Eckpunkte noch nicht abgesteckt. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums soll der Zeitung jedoch mitgeteilt haben, dass eine „kurzfristige“ Erarbeitung des Gesetzentwurfs vorgesehen ist.

Die Deutsche Presse-Agentur konnte zwei konkrete Themen recherchieren. Demnach soll eine Einschränkung der Videoüberwachung von Mitarbeitern geplant sein. Ebenso Regeln, die das Stellen zu persönlicher Fragen in Bewerbungsgesprächen untersagen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Personalverantwortliche in Unternehmen dürften sich über kommende Änderungen, die mit einer Verabschiedung des Gesetzes einhergehen, nur bedingt freuen. Es besteht die Möglichkeit, dass Abläufe wegen eines verschärften Mitarbeiterdatenschutzes umfassend angepasst werden müssen.

Andererseits wird das Gesetz für mehr Rechtssicherheit sorgen. Gerade beim Umgang mit Bewerberdaten (z.B. in Verbindung mit Recherche- und Profiling-Technologien) bewegen sich einige Unternehmen in einer Grauzone. Indem der rechtliche Rahmen genauer absteckt wird, können Unternehmen ihre Prozesse anpassen und mehr Rechtssicherheit erlangen.