Reicht eine Datenschutz-Statusmeldung auf Facebook?

14.11.2012

Nachrichten auf Facebook verbreiten sich wie das berühmte Lauffeuer. Dabei wird dann meist nur reagiert und geklickt, aber eher selten nachgedacht. Das belegt die jüngste Falschmeldung, die aktuelle durch die virtuelle Welt des Netzwerks geistert. Angeblich hat Facebook die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert. Jetzt versuchen viele User, per Statusmeldung der kommerziellen Nutzung ihrer Daten zu widersprechen.

Ein aussichtsloses Unterfangen. Zum einen, weil die Datenverwendungsrichtlinien und die Erklärung der Rechte und Pflichten schon acht Monate auf dem Buckel haben, also ganz und gar nicht neu sind. Zum anderen, weil eine Statusmeldung rechtlich „komplett unwirksam“ ist, wie der Kölner Anwalt Christian Solmecke gegenüber WAZ-Gruppe erklärte.

Nichtsdestotrotz wird eifrig kopiert und gepostet. Der Wortlaut, der die Runde macht und auf vielen Übersichtsseiten zu lesen ist: „Aufgrund der neuen AGB’s in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten (Texte, Fotos, persönliche Bilder, persönliche Daten) gemäß BDSG. Das Copyright meiner Profilbilder liegt ausschließlich bei mir. Die kommerzielle Nutzung bedarf meiner schriftlichen Zustimmung.“

Experten sprechen bei einer solchen Falschmeldung von einem „Hoax“ und raten: „Erst denken, dann klicken.“ Denn es sei absolut unsinnig, diese Datenschutz-Meldung zu teilen und somit zur Verbreitung beizutragen. Wer absolute Sicherheit wünsche, sollte sich bei Facebook abmelden, betont Christian Solmecke, „Die zweitsicherste Möglichkeit ist, sich Gedanken darüber zu machen, was man da postet und teilt.“ Das sind keine neuen Erkenntnisse. Angesichts des neuen Hypes kann man sie allerdings nicht oft genug wiederholen.