Instagram Datenschutz für Unternehmen

16.07.2021

Instagram hat sich zu einem bedeutsamen Marketingkanal entwickelt. Unternehmen aus zahlreichen Branchen nutzen die Social Media Plattform, um potenzielle Kunden zu erreichen. Doch leider kommt der Datenschutz häufig zu kurz, was im Ernstfall teuer enden kann.

Wo datenschutzrechtliche Verstöße bei Instagram drohen

Die Nutzung von Instagram geht (aus Sicht des Verbrauchers) mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einher. Dem Nutzer ist daher eine Datenschutzerklärung, die über die Details der Verarbeitung informiert, zugänglich zu machen.

Die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung liegt nicht bei Facebeook (dem Eigentümer und Betreiber von Instagram) alleine. Bereits 2018 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit bei Facebook und dem Betreiber einer Fanpage besteht. Zwar bezieht sich Entscheidung des EuGH auf Facebook, doch sie kann sinngemäß auf Instagram übertragen werden.

Der Vollständigkeit halber möchten wir anmerken, dass bei den datenschutzrechtlichen Informationspflichten nicht Schluss ist. Unternehmen, die auf Instagram präsent sind, sollten zur Vermeidung unnötiger Abmahnungen außerdem ein Impressum hinterlegen.

Konsequenzen bei einer Datenschutzverletzung

Sollte ein Unternehmen auf die Bereitstellung einer Datenschutzerklärung verzichten, liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor. Gegen solch eine Datenschutzverletzung kann die zuständige Aufsichtsbehörde vorgehen und als Konsequenz ein Bußgeld verhängen.

Darüber hinaus ist es denkbar, dass Wettbewerber die Datenschutzverletzung anprangern und abmahnen. Die Auseinandersetzung mit solch einer Abmahnung hätte ebenfalls Kosten zur Folge.

Schwierigkeiten in der Praxis

Die Integration einer Datenschutzerklärung auf Instagram gestaltet sich vergleichsweise schwierig. Dies hat vorrangig damit zu tun, dass Facebook als Plattformbetreiber unzureichend auf die Datenschutzbelange europäischer Unternehmen eingeht. Auf ihren Instagram Profilseiten haben Unternehmen derzeit keine Möglichkeit, Direktlinks zu einer Datenschutzerklärung und zu einem Impressum zu hinterlegen.

Lösungsansätze im Überblick

Die am meisten verbreitete Lösung besteht augenblicklich darin, die Funktion „Link in Bio“ zu nutzen. Damit lässt sich ein Link im Profilbereich hinterlegen, der zu einer vom Profilinhaber selbst bestimmten Website verweist.

Üblicherweise wird eine Landingpage (z.B. bei Linktree gehostet) vergelinkt. Dort sind dann sowohl die aus rechtlicher Sicht relevanten Links untergebracht, als auch andere Linkziele, die z.B. dem Marketing dienen.

Eine andere Herangehensweise besteht darin, die Notwendigkeit von Instagram in Frage zu stellen. Je nach Branche und Zielgruppe ist das Marketing im Social Media Umfeld unterschiedlich attraktiv. Sollte der geschäftliche Nutzen überschaubar sein, könnte das Instagram-Konto geschlossen werden – dann würde auch kein Datenschutzrisiko mehr bestehen.