Klage gegen Facebook: Prozessbeginn in Wien

09.04.2015

Facebook hat ein dickes Fell. Klagen sieht man grundsätzlich gelassen entgegen. Nichtsdestotrotz sollte sich der Konzern warm anziehen. In Europa wird gleich an zwei Fronten geprüft, inwieweit die Praktiken des sozialen Netzwerks den aktuellen Datenschutzbestimmungen entsprechen. Donnerstag dieser Woche (9. April) beginnt der vom Jurastudenten Max Schrems angestoßene Prozess gegen Facebook. Zudem entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob die Klageabweisung der irischen Datenschutzbehörde rechtens war. Die Stellungnahme des Generalanwaltes wird für den 24. Juni erwartet.

Dass die Beschwerde von Max Schrems in Luxemburg angenommen wurde, ist für den Studenten ein erster Erfolg. Seit 2012 hat er sich den Kampf gegen Facebook auf die Fahnen geschrieben. Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ schreibt, er habe „die als soziale Netzwerke getarnten Datensammelkonzerne ins Visier genommen“. Sein Verein nennet sich „Europe versus Facebook“. Der Name lässt keine Zweifel an der Zielsetzung. Der erste Versuch, am europäischen Sitz des Konzerns etwas zu bewegen, scheiterte – hat aber noch das erwähnte Nachspiel am EuGH.

Jetzt geht es in Wien weiter. Dort hatte Schrems eine Zivilklage gegen Facebook eingereicht. 25.000 Nutzer des Netzwerks haben sich der Sammelklage angeschlossen, 50.000 weitere registrieren lassen. Dem Kläger gegen es nicht ums Geld. Je Nutzer wird lediglich ein symbolischer Schadenersatz von 500 Euro gefordert. Vornehmliches Ziel sind die Datenschutzverstöße von Facebook. Angefangen bei der Frage, ob im Rahmen von PRISM mit der NSA kooperiert wird, bis hin zur Datenweitergabe an Apps und dem Tracking auf Drittseiten.

Eine bahnbrechende Entscheidung sollte man aus Wien vorerst nicht erwarten. Anfangs wird es darum gehen, ob das Gericht überhaupt ein Urteil fällen darf. Daran hegt Facebook Zweifel. Das gilt im Grunde genommen für jedes Land. Gerichtsstand bei Verbraucherschutzklagen ist stets die Heimat des Klägers. Die dortigen Gerichte seien, so der Konzern, aber nicht zuständig. Die Botschaft ist klar: Facebook fühlt sich offenbar unangreifbar. Deshalb darf man umso gespannter sein, ob der Europäische Gerichtshof der eher laxen Einstellung der irischen Datenschützer widerspricht.