Rechtssicherheit: neues Safe Harbor Abkommen auf dem Weg

14.12.2015

Safe Harbor ist tot, es lebe Safe Harbor! Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Safe Harbor Abkommen für ungültig erklärt hat, wird mit Hochdruck an einer neuen Lösung gearbeitet.

Denn ohne die nötige Rechtssicherheit dürfte der Datenaustausch zwischen europäischen und US-amerikanischen Firmen zunehmend ins Stocken geraten. Betroffen sind laut der zuständigen EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Věra Jourová, vor allem kleine und mittlere Unternehmen.

Interimslösung: EU-Standardvertragsklauseln

Firmen aus den USA und den Partnern in der EU bleibt derzeit nichts anderes übrig, als sich intensiv mit EU-Standardvertragsklauseln sowie Binding Corporates Rules zu befassen. Selbst damit bewegen sie sich auf dünnem Eis. Denn noch ist nicht geklärt, inwieweit diese Instrumente vom Urteil des EuGH tangiert werden.

Derzeit gilt nur eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2016. Wenn bis dahin kein Safe Harbor 2.0 auf den Weg gebracht wurde, bleibt immerhin die Option, die Frist zu verlängern. Anderenfalls ließen sich personenbezogene Daten nicht rechtskonform mit den USA austauschen.

Unsichere Rechtslage

Wo der Schuh bei Unternehmen drückt, ist klar: Es fehlt an verbindlichen Regeln. Man arbeitet derzeit zwar nicht komplett im luftleeren Raum, muss aber jederzeit damit rechnen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten über den großen Teich als unzulässig bewertet wird. So sieht es jedenfalls das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein angesichts der aktuellen Rechtslage.

Positiv: strengere Datenschutzstandards

Damit lastet ein enormer Druck auf allen Beteiligten, die an der Neuauflage des Safe Harbor Abkommen arbeiten. Jeden Tag ohne annehmbare Lösung verlieren Unternehmen – insbesondere in den USA – Kunden. Doch mal eben so ein neues Abkommen auf die Beine zu stellen, funktioniert nicht.

„Das Hauptproblem sind die Kompetenzen der europäischen Datenschutzbehörden und des US-Gegenparts, des Federal Committee of Trade: Sie sollen die Vorgaben umsetzen und sich mit den Beschwerden der Bürger befassen“, so Věra Jourová im österreichischen „Wirtschaftsblatt“. Als positiv für die Verhandlungen sieht sie, dass der EuGH strengere Datenschutzstandards fordert.

Einhaltung des Abkommens wird intensiv überwacht

Beim Zeitplan ist die EU-Kommissarin recht zuversichtlich. „Idealerweise sollten wir uns über alle Streitfragen bis Mitte Jänner 2016 einigen“, erklärte sie im Interview. Die Umsetzung werde später dann intensiver als bisher überwacht.

Wenn auch Sie direkt oder indirekt vom Safe-Harbor-Urteil betroffen sind und Fragen dazu haben: Sprechen Sie mit uns als Ihrem externen Datenschutzbeauftragten. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht über unser Kontaktformular, um dann gemeinsam eine gangbare Lösung für Sie zu finden.