Privacy Shield: Was bringt der Safe-Harbor-Nachfolger?

03.02.2016

Bild Privacy Shield

Nachdem das „Safe Harbor“-Abkommen im Herbst vorigen Jahres vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) ad acta gelegt und für unzureichend erklärt worden war, gibt es nun endlich eine Nachfolgelösung. Sie nennt sich „Privacy Shield“ und wird von den Machern in höchsten Tönen gelobt. Bislang ist dieser Privatsphäre Schutzschild jedoch nur ein Konstrukt ohne schriftliche Grundlage. Bis die letzten Details zu Papier gebracht sind, werden noch Monate vergehen.

Zugeständnisse der Geheimdienste

EU-Justizkommissarin Vera Jourova ist vom Privacy Shield rundum überzeugt. „Dieses neue Abkommen schützt die Grundrechte der Europäer und bedeutet Rechtssicherheit für Unternehmen“, erklärte sie bei der Vorstellung des Konzepts. Erarbeitet wurde es von der EU-Kommission und dem US-Handelsministerium. Zu den Neuerungen zählt, dass die US-amerikanischen Geheimdienste Zugeständnisse machen. Sie wollen sensible Daten von EU-Bürgern, die auf US-Servern liegen, künftig achten. Dass dies in den vergangenen Jahren nicht der Fall war, wissen Verbraucher spätestens seit Edward Snwoden.

„Zum ersten Mal überhaupt haben wir detaillierte und schriftliche Zusagen der USA zu den Überwachungsprogrammen. Die USA haben erklärt, dass sie keine Massenüberwachung von Europäern durchführen werden“, so EU-Vizekommissionspräsident Andrus Ansip. Er spricht von einer signifikanten Verbesserung im Vergleich zum Safe-Harbor-Abkommen. So sollen keine allgemeinen Zugriffe auf die Daten möglich sein und US-Unternehmen garantieren, dass sie die Informationen streng schützen.

Letzter Ausweg Ombudsmann

Wenn EU-Bürger künftig dennoch das Gefühl haben, dass in den USA gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen wird, soll es einen klar definierten Weg geben. Zunächst kann sich der Betroffene direkt beim Unternehmen beschweren. Bringt das nichts – was sehr wahrscheinlich ist – kann man den heimischen Datenschutzbeauftragten informieren. Der wiederum setzt sich mit dem US-Handelsministerium in Verbindung. Passiert immer noch nichts, bleibt der Weg über einen neuen Ombudsmann. Der hat seinen Sitz beim US-Außenministerium und kann auch über Klagen entscheiden.

Kritik: Ausverkauf des Datenschutz-Grundrechts

Ob das neue Regelwerk funktioniert, soll seitens der EU-Kommission und der US-Regierung in Zusammenarbeit mit den EU-Datenschutzbehörden sowie Spionageexperten jährlich geprüft werden. Klingt alles in allem nach einer vernünftigen Lösung. Jan Philipp Albrecht, Europaabgeordneter der Grünen, warnt allerdings vor einem „Ausverkauf des EU-Grundrechts auf Datenschutz. Er bezeichnet den Ombudsmann als „offenbar machtlos“. Der EU wirft er vor, sich auf die bloßen Absichtserklärungen der USA zu verlassen. Aus seiner Sicht entspricht der Privacy Shield nicht den Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof gemacht hat.

Sie benötigen Hilfe?

Da der Privatsphäre-Schutzschild noch nicht in seine endgültige Fassung gegossen wurde, bleibt abzuwarten, ob EU und USA einen großen Schritt nach vorn oder kleine Schritte zurück machen. Für Unternehmen keine leichte Situation. Wenn Sie verunsichert sind oder Fragen haben: Warten Sie nicht unnötig, sondern sprechen Sie uns an. Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren.