Brexit Update: Worauf beim Datenschutz zu achten ist

21.02.2019

Der Ausgang des britischen Brexit-Referendums hat sowohl die meisten Briten als auch den Rest der Welt überrascht. Seinerzeit war schwer abzuschätzen, welche Auswirkungen die Austrittsentscheidung auf den Datenschutz hat. Seinerzeit haben wir zum Abwarten geraten, doch inzwischen nähert sich der Austrittstermin (29. März) mit rasantem Tempo und die Situation ist verzwickt.

Kernproblem ist das stockende Voranschreiten der Brexit-Verhandlungen. Derzeit ist nicht gewiss, ob ein kontrollierter Brexit erfolgt und damit Regelungen für die meisten Bereiche geschaffen werden oder ob stattdessen ein „harter“ und damit ungeregelter Brexit erfolgt. Das Problem hierbei: Die Briten sind sich selbst nicht einig und streiten über die Inhalte ihres gewünschten Regelwerks.

Derzeit tendieren viele europäische Unternehmen dazu, die Situation auf die leichte Schulter zu nehmen – es wird vermutet, die Problematik würde nur die Briten betreffen. Doch in Abhängigkeit davon, welches Abkommen letztlich zwischen EU und Großbritannien zustande kommt, drohen mögliche Datenschutzverstöße und damit auch Bußgelder, sollte das eigene Datenschutzkonzept unverändert bleiben.

Wer ist betroffen?

Die Datenschutzproblematik rund um den Brexit betrifft sämtliche Unternehmen, Behörden und weitere Organisationen, die personenbezogene Daten in das Vereinte Königreich übermitteln. Dies kann beispielsweise geschehen, weil dort Niederlassungen unterhalten werden. Ebenso, wenn eine Auftragsverarbeitung vorliegt.

Es ist zu beachten, dass eine Datenübermittlung auch vorliegen kann, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist. Ein hervorragendes Beispiel ist die Nutzung von Cloudservices. Nach außen hin mag solch eine IT-Dienstleistung vergleichsweise simpel erscheinen, trotzdem kann die Nutzung solcher Services aus datenschutzrechtlicher Sicht von Relevanz sein.

Wie sollen sich Unternehmen verhalten?

Die entscheidende Frage lautet, ob der Brexit geregelt oder ungeregelt erfolgt. Im ersten Fall könnte es noch zu einem Abkommen zwischen der EU und Großbritannien kommen, welches einen Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutz zur Folge hat. Dieser Beschluss würde die Rechtsgrundlage für einen weiterhin zulässigen und damit sicheren Datenaustausch schaffen. Dies ist der Fall, den sich die meisten Beteiligten wünschen. Doch wie schon angedeutet, ist solch eine Entwicklung nicht gewiss.

Im Falle eines ungeregelten Brexit gibt es kein Abkommen und damit auch keinen Angemessenheitsbeschluss. In solch einer Situation schreibt die DSGVO vor, Großbritannien als Drittland zu betrachten, was verschärfte Anforderungen an den Datenschutz zur Folge hat. Dann müssten Unternehmen zwingend handeln und ihre Datenschutzkonzepte anpassen.

Aufgrund der Streitigkeiten zwischen den Briten sowie der noch wenig verbleibenden Zeit ist ein harter Brexit nicht auszuschließen. Zudem gilt ein Angemessenheitsbeschluss inzwischen als unwahrscheinlich, weil dafür kaum noch Zeit bleibt.

Was ist beim Datenschutz im Falle eines harten Brexit zu tun?

Wie bereits erwähnt, müsste das Vereinte Königreich als Drittland betrachtet werden. Es gilt bestehende Lösungen im Datenschutz zu überprüfen und anzupassen. Wichtig hierbei: Es sind Garantien zu schaffen, die weiterhin einen angemessenen Schutz personenbezogener gewährleisten.

Hierfür ist es beispielsweise möglich, Standardvertragsklauseln der EU heranzuziehen, individuell ausgehandelte Vertragsklauseln zu schaffen oder je nach Sachverhalt auch Corporate Binding Rules einzusetzen. Ausnahmen sind in bestimmten Fällen zulässig, wenn z.b. die Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder z.B. wichtige Gründe des öffentlichen Interesses bestehen.

Wir unterstützen Sie

Im Summe ist im Falle eines ungeregelten Brexit einiges zu erledigen, wie z.B. die Erstellung von Verträgen sowie die Anpassung der Dokumentation des eigenen Datenschutzes. In Anbetracht der gebotenen Komplexität ziehen es viele Unternehmen vor, sich hierbei unterstützen zu lassen. Wir bieten genau diese Art von Unterstützung – gerne stehen wir auch Ihnen zur Seite. Für weitere Informationen erreichen Sie uns unter 0800 5600831 sowie über unser Kontaktformular.