Rekordbußgeld: Google soll 50 Mio. Euro wegen Datenschutzverstößen zahlen

24.01.2019

Lange Zeit hatten die großen Tech-Konzerne beim Thema Datenschutz nicht viel zu befürchten. Die drohenden Bußgelder waren vergleichsweise niedrig bemessen, sodass etliche Konzerne ihre eigenen Interessen über nationales Datenschutzrecht stellten. Mit Inkrafttreten der DSGVO hat sich dies grundlegend geändert, wie nun auch der Internetriese Google schmerzhaft feststellen muss.

Bevor in Deutschland die DSGVO galt, konnten Unternehmen bei Datenschutzverstößen mit Bußgeldern in Höhe von maximal 300.000 Euro belangt werden. Seitdem die Datenschutzbestimmungen der DSGVO gelten, ist hingegen eine Koppelung der Bußgelder an Konzernumsätze gestattet, was zu deutlich höheren Beträgen führen kann. Im Fall von Google hat die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) ein Rekordbußgeld im europäischen Datenschutz in Höhe von 50 Mio. Euro verhängt.

Gründe für das Bußgeld

Gleich zwei Datenschutzorganisationen haben das Verhalten von Google gegenüber der CNIL angekreidet. Nach Auswertung der Sachlage sieht die Datenschutzbehörde in zwei Bereichen unmittelbare Verstöße des Internetriesen gegen geltende Datenschutzbestimmungen. Da wäre zunächst die Art, wie der Konzern über den Umgang mit personenbezogenen Daten informiert. Die relevanten Informationen sind nicht gut zugänglich und außerdem zerstreut, d.h. über zahlreiche Unterseiten verteilt. Ergänzend sind sie gemäß CNIL zu allgemein gehalten.

Zweiter Grund ist die laut Datenschützern die Einwilligung der Verwendung von Nutzerdaten für Werbezwecke. Es ist nur schwer ersichtlich, wo derartige Daten überall erfasst werden und innerhalb welchen Rahmens eine Auswertung erfolgt. Außerdem vermissen die Datenschützer eine Funktion, welche es dem Nutzer ermöglicht, der Verwendung seiner Daten für Werbezwecke generell zu widersprechen.

Bewertung der Situation

Obwohl die französische Datenschutzbehörde ein Rekordbußgeld verhängt hat, bleibt die Strafe aus Sicht von Google überschaubar. Im Übrigen verfügt der Konzern über die Möglichkeit, gegen die Strafe vorzugehen, wodurch das Bußgeld am Ende ggf. niedriger ausfallen könnte.

Trotzdem ist das Thema für Google noch lange nicht vom Tisch. Im Gegenteil: Es genügt nicht, das Bußgeld zu bezahlen, damit die Angelegenheit als erledigt gilt. Schließlich wurden Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht festgestellt, die weiterhin anhalten. Somit ist Google dazu gezwungen, seinen Umgang mit personenbezogenen Daten anzupassen. Ansonsten würden weitere Bußgelder folgen.

Was die Entwicklung im Datenschutz für andere Unternehmen bedeutet

Der aktuelle Fall macht deutlich, wie konsequent die europäischen Datenschutzbehörden mittlerweile vorgehen und zugleich keine Konfrontation mit den mächtigsten Konzernen der Welt scheuen. Zumal dies nicht nur Frankreich betrifft. In sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten greifen die Aufsichtsbehörden inzwischen konsequent durch.

Für Unternehmen bedeutet dies, den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst nehmen zu müssen. Um die Verhängung von Bußgeldern zu vermeiden, bleibt keine andere Wahl, als sich mit der Thematik intensiv zu befassen und über ein Datenschutzkonzept zu verfügen, das in sämtlichen Bereichen konsequent umgesetzt wird.

Jedoch gilt der europäische Datenschutz bzw. die DSGVO als komplex. Zahlreiche Unternehmen verfügen nicht über das notwendige Know-How, um ein hieb- und stichfestes Datenschutzkonzept eigenständig zu entwickeln. Solchen Unternehmen stehen wir zur Seite. Wir entwickeln maßgeschneiderte und praktikable Lösungen, die eine wirtschaftliche Umsetzung versprechen. Gerne helfen wir auch Ihnen. Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch unter 0800 5600831 (gebührenfrei) sowie über unser Kontaktformular erreichen.