Überschreiten Sie datenschutzrechtliche Grenzen?

20.12.2013

Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat seinen Bericht vorgelegt. Darin wimmelt es von Verstößen gegen den Datenschutz – nicht von den Großen wie Facebook, Google oder Apple. Es handelt sich vielmehr um die Verfehlungen der ganz „normalen“ Büros und Geschäfte vor Ort. Denn längst nicht alle Maßnahmen der Betriebe sind rechtens. Auch dann nicht, wenn sie der Sicherheit dienen. Die Bild-Zeitung hat einige Fälle herausgepickt:

Weil der Chef befürchtete, die im Pausenraum aufgestellte Technik könnte gestohlen werden, ließ er Kameras installieren. Darf er nicht, weil diese Form der Überwachung laut Datenschutzgesetz nicht erlaubt ist. Ebenfalls nicht gestattet: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Urlaubsantritt nach dem Reiseziel oder weiteren Details zu fragen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Urlaub „ohne weitere Nachfrage“ gewährt werden muss. Für diese Regel gelten allerdings Ausnahmen, etwa bei einer entsprechend hohen Auftragslage.

Ähnlich verhält es sich, wenn der Betrieb nach der privaten E-Mail-Adresse und/oder der Telefonnummer fragt und die Daten speichert. Das ist nach aktuellem Recht nur erlaubt, wenn die Informationen für die Rufbereitschaft vonnöten sind. Ganz klar verboten ist hingegen, eingehende Anrufe aufzuzeichnen. Ein Einkaufszentrum verfolgte diese Praxis, um sich gegen Drohanrufe zu schützen. Noch nicht endgültig geklärt ist die Frage, ob Fingerabdruckscanner zur Zeiterfassung statthaft sind. Denn biometrische Daten gelten als besonders sensibel. Andreas Schurig erklärte dazu: „Ich habe erhebliche Bedenken, dass der Einsatz eines solchen Systems rechtmäßig ist.“ Wenn Sie sich im Bezug auf Ihre (Sicherheits-)Maßnahmen nicht absolut sicher sind, ob sie dem Datenschutz entsprechen, wenden Sie sich an uns.