Modernes Datenschutzmanagement
Rechtssicherheit
für Ihr Unternehmen
Aufbau von Vertrauen
zu Ihren Kunden und Partnern
Externer Datenschutzbeauftragter
wird durch uns gestellt
Schulung und Sensibilisierung
Ihrer Mitarbeiter
Betriebliche Richtlinien
werden gemeinsam entwickelt
Bis zu 90% förderfähige Beratung
durch akkreditierten Berater
Ablauf unserer Datenschutzberatung
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1. Erstanalyse
Die Erstanalyse beinhaltet die Erfassung, Analyse und Bewertung von allen datenschutzrelevanten Prozessen in Ihrem Unternehmen mit abschließender Berichterstattung.
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2. Umsetzung
Nach erfolgter Bestellung unseres externen Datenschutzbeauftragten wird dieser Sie vor Ort, auf Grundlage der Ergebnisse aus der Erstanalyse, beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes beraten und unterstützen.
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3. Laufende Betreuung
In der laufenden Betreuung stehen wir Ihrem Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter stets in allen Angelegenheiten rund um das Thema Datenschutz und Datensicherheit zur Seite.
Auszeichnungen und Zertifikate
Wir wurden in diesem Jahr von FOCUS-BUSINESS als “Top-Berater 2023” im Bereich Datenschutz ausgezeichnet.
Zum dritten Mal in Folge haben wir eine Auszeichnung in dieser Kategorie erhalten.
Zusammen mit dem unabhängigen Rechercheinstitut FactField GmbH hat die Redaktion von FOCUS-BUSINESS die besten Berater ermittelt. Grundlage für die Bewertung bilden Empfehlungen von Kunden und Kollegen.
Ausgezeichnet wurden Beratungsunternehmen, die eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Empfehlungen innerhalb ihres jeweiligen Fachbereichs erzielten.
Wir wurden vom DIND als „Arbeitgeber der Zukunft“ ausgezeichnet
Der Award des Deutschen Innovationsinstituts für Nachhaltigkeit und Digitalisierung (DIND) würdigt Unternehmen, die für Nachwuchskräfte besonders attraktiv sind. Er bestätigt die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Digitalisierung.
Ausgezeichnet werden Unternehmen, die sich bei Innovationskraft, digitaler Transformation, Mitarbeiterfreundlichkeit, moderne Führung sowie Strategien für das Recruiting auf gegenwärtig höchsten Niveau bewegen.
Wir tragen die kununu-Gütesiegel "OPEN COMPANY" und "TOP COMPANY", diese stehen für Authentizität, Offenheit und kritische Auseinandersetzung mit den eigenen Qualitäten als Arbeitgeber.

Die Herold Unternehmensberatung ist akkreditierter Berater der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Der Datenschutzbeauftragte auf einen Blick
Was sind die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten?
Viele Unternehmen greifen auf die externe Datenschutzberatung zurück.
- keine kosten- und zeitintensive Einarbeitung und Weiterbildung des eigenen Personals
- stets aktuelles Expertenwissen durch kontinuierliche Weiterbildungen - auch zu Spezialthemen, wie beispielsweise der ePrivacy-Verordnung
- Einsatz ist durch ein definiertes Zeitbudget klar zu kalkulieren
- höhere Akzeptanz für evtl. nötige Anpassungen bei Mitarbeitern, wenn die Vorschläge von einem externen Berater kommen
- schnelle Umsetzung mit geringerem Aufwand für erforderliche Maßnahmen - durch Praxiserfahrung und Expertenwissen des externen Datenschutzbeauftragten
Hier finden Sie einen Vergleich zwischen dem internen und externen Datenschutzbeauftragten.
Wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten?
Nach § 38 BDSG besteht die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Die Verarbeitung ist dann automatisiert, wenn sie unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen wie zum Beispiel einem Computer / Tablet im Unternehmen erfolgt. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Benennung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten, wenn Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen, oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden. Auch gilt im Datenschutz die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in einer umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder von personenbezogenen Daten über Verurteilungen und Straftaten besteht. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie im Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, fragen Sie uns gern.
Gemäß § 38 BDSG n.F. muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten und folgende Kriterien erfüllen.
Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter muss schriftlich bestellt werden, wenn Sie mindestens 20 Personen im Betrieb ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen oder personenbezogene Daten auf andere Weise erheben, verarbeiten oder nutzen. Zur Anzahl der Personen zählen auch Mitarbeiter in der IT, Teilzeitkräfte, Auszubildende und Leihpersonal.
Unabhängig von der Anzahl der Personen müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie automatisierte Verarbeitungen vornehmen, die besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen.
Das gilt vor allem dann, wenn Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig – zum Zweck der Übermittlung (auch anonymisiert) oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung – automatisiert verarbeiten oder nutzen.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter – Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftagten?
Die Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten in einem Betrieb sind in der DSGVO klar definiert. Er sorgt für die Einhaltung der Vorschriften, im Umgang mit personenbezogenen Daten im Betrieb.
- Prozesse der Datenverarbeitung transparent gestalten
- Analyse von Arbeitsabläufen und technischen Geräten
- Hinwirken auf und Prüfen der Einhaltung von Richtlinien, inkl. Dokumentation des Zustandes
- Beratung der Verantwortlichen bei der Überprüfung neu geplanter Arbeitsabläufe
- Organisation von Schulungen, um Mitarbeiter mit den Vorschriften der DSGVO, des BDSG-neu und anderen Vorschriften des Datenschutzes vertraut zu machen
- Prüfen der Verpflichtung auf die Vertraulichkeit von Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten
- Arbeit nach dem Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- Repräsentieren des Unternehmens in Fragen zum Datenschutz
Hier erfahren Sie mehr über die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.
Können Sie auf einen Datenschutzbeauftragten verzichten?
Wenn Ihr Unternehmen die genannten Kriterien erfüllt, können Sie nicht auf einen Datenschutzbeauftragten verzichten. Kommen Sie der Bestellpflicht und den Anforderungen, die die Datenschutzgesetze an den Umgang mit personenbezogenen Daten stellt, nicht nach, kann dies zu erheblichen Sanktionen und Bußgeldern führen.
Doch ein Versäumnis oder Ignorieren in der Angelegenheit Datenschutz hat nicht nur finanzielle Folgen für Sie. Heutzutage kann dies – vor allem durch blitzschnelle Verbreitung von Meldungen – noch weitaus größere Kreise ziehen:
- Sie erhalten negative Berichterstattung und verlieren Kundenvertrauen
- Sie müssen sich mit der Aufsichtsbehörde auseinandersetzen
- Sie werden zur Zahlung von Bußgeldern – gegen Geschäftsleitung und Unternehmen – aufgefordert
- Sie gefährden die Aufrechterhaltung von ISO-Zertifizierungen
Lassen Sie es nicht so weit kommen – lassen Sie sich von uns beraten. Gern entwerfen wir eine auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösung. Zusätzliche Informationen rund um den Datenschutz können Sie unserer Sitemap entnehmen.
Ihr externer Datenschutzbeauftragter vor Ort
Unsere Spezialisten und Kooperationspartner für Datenschutz und Datensicherheit beraten Sie persönlich und umfassend vor Ort - bundesweit und darüber hinaus.