Modernes Datenschutzmanagement
Mit einem maßgeschneiderten Datenschutzkonzept schaffen Sie Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen
Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen
Unser modernes Datenschutzmanagement gewährleistet die volle Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen. Wir halten uns stets auf dem neuesten Stand der Datenschutzgesetze und sorgen dafür, dass Ihre Datenverarbeitung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, ohne sich Sorgen um rechtliche Konsequenzen machen zu müssen.
Aufbau von Vertrauen zu Ihren Kunden und Partnern
Wir wissen, wie wichtig Vertrauen in der heutigen digitalen Welt ist. Mit unserem Datenschutzmanagement stärken wir das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner. Indem wir Ihre Daten sicher und verantwortungsvoll behandeln, schaffen wir eine Grundlage für eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Externer Datenschutzbeauftragter wird durch uns gestellt
Wir stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, der Ihnen mit Fachwissen und Expertise zur Seite steht. Dadurch sparen Sie Ressourcen und Kosten für die Einstellung eines internen Datenschutzbeauftragten. Unser erfahrener Experte übernimmt die Verantwortung für Ihren Datenschutz und sorgt für eine effektive Umsetzung der Datenschutzrichtlinien.
Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter
Wir legen großen Wert auf die Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter in Sachen Datenschutz. Denn Ihre Mitarbeiter sind ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzmanagements. Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen an, um das Bewusstsein für Datenschutz zu schärfen und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die Datenschutzrichtlinien verstehen und einhalten.
Betriebliche Richtlinien werden gemeinsam entwickelt
Bei uns geht es nicht nur um die Umsetzung von Datenschutzrichtlinien, sondern auch um die gemeinsame Entwicklung betrieblicher Richtlinien. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Richtlinien zu erstellen, die speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. So stellen wir sicher, dass Ihre Datenschutzpraktiken den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens entsprechen.
Webbasierte und verschlüsselte Datenschutz-Plattform
Unsere webbasierte und verschlüsselte Datenschutz-Plattform bietet Ihnen eine sichere Umgebung für die Verwaltung Ihrer Datenschutzprozesse. Hier können Sie Richtlinien aktualisieren, Datenschutzverstöße melden und den Status der Datenschutzmaßnahmen verfolgen. Durch die Verschlüsselung Ihrer Daten stellen wir sicher, dass sie jederzeit geschützt sind und vertraulich behandelt werden.
Ablauf unserer Datenschutzberatung
Gern beraten und unterstützen wir Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes

1. Planen (Plan)
Datenschutzbedarfsanalyse
- Datenschutz-Problem / Aufgabe erkennen und definieren
- Ursachenanalyse
- Lösungsansätze, Methodik und Ziele festlegen
2. Umsetzen (Do)
Implementierung von Datenschutzmaßnahmen
- Umsetzung planen, koordinieren, durchführen und dokumentieren
3. Überprüfen (Check)
Überwachung und Bewertung der Datenschutzmaßnahmen
- Kontrolle der Ergebnisse
- Feedback Prüfung
- Tests durch Experten
- Bewertung der Soll-Ist-Analyse
4. Handeln (Act)
Kontinuierliche Verbesserung und Anpassung
- Definition von Regeln, Handlungsanweisungen und Verfahren als Ableitung
- Optimierungspotential feststellen
- Optimierungen durchführen
Durch das regelmäßige Durchlaufen dieses PDCA-Zyklus wird sichergestellt, dass das Datenschutzmanagementsystem immer auf dem neuesten Stand ist und kontinuierlich verbessert wird. Dies fördert die Compliance und das Vertrauen von Kunden, Partnern und Stakeholdern.
Der Datenschutzbeauftragte auf einen Blick
Wichtige Fragen und Antworten rund um den Externen Datenschutzbeauftragten
Viele Unternehmen greifen auf die externe Datenschutzberatung zurück.
- Keine kosten- und zeitintensive Einarbeitung und Weiterbildung des eigenen Personals
- Stets aktuelles Expertenwissen durch kontinuierliche Weiterbildungen - auch zu Spezialthemen, wie beispielsweise der ePrivacy-Verordnung
- Einsatz ist durch ein definiertes Zeitbudget klar zu kalkulieren
- Höhere Akzeptanz für evtl. nötige Anpassungen bei Mitarbeitern, wenn die Vorschläge von einem externen Berater kommen
- Schnelle Umsetzung mit geringerem Aufwand für erforderliche Maßnahmen - durch Praxiserfahrung und Expertenwissen des externen Datenschutzbeauftragten
Hier finden Sie einen Vergleich zwischen dem internen und externen Datenschutzbeauftragten.
Nach § 38 BDSG besteht die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Die Verarbeitung ist dann automatisiert, wenn sie unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen wie zum Beispiel einem Computer / Tablet im Unternehmen erfolgt. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Benennung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten, wenn Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen, oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden. Auch gilt im Datenschutz die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in einer umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder von personenbezogenen Daten über Verurteilungen und Straftaten besteht. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie im Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, fragen Sie uns gern.
Gemäß § 38 BDSG n.F. muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten und folgende Kriterien erfüllen.
Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter muss schriftlich bestellt werden, wenn Sie mindestens 20 Personen im Betrieb ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen oder personenbezogene Daten auf andere Weise erheben, verarbeiten oder nutzen. Zur Anzahl der Personen zählen auch Mitarbeiter in der IT, Teilzeitkräfte, Auszubildende und Leihpersonal.
Unabhängig von der Anzahl der Personen müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie automatisierte Verarbeitungen vornehmen, die besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen.
Das gilt vor allem dann, wenn Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig – zum Zweck der Übermittlung (auch anonymisiert) oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung – automatisiert verarbeiten oder nutzen.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter – Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Die Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten in einem Betrieb sind in der DSGVO klar definiert. Er sorgt für die Einhaltung der Vorschriften, im Umgang mit personenbezogenen Daten im Betrieb.
- Prozesse der Datenverarbeitung transparent gestalten
- Analyse von Arbeitsabläufen und technischen Geräten
- Hinwirken auf und Prüfen der Einhaltung von Richtlinien, inkl. Dokumentation des Zustandes
- Beratung der Verantwortlichen bei der Überprüfung neu geplanter Arbeitsabläufe
- Organisation von Schulungen, um Mitarbeiter mit den Vorschriften der DSGVO, des BDSG-neu und anderen Vorschriften des Datenschutzes vertraut zu machen
- Prüfen der Verpflichtung auf die Vertraulichkeit von Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten
- Arbeit nach dem Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- Repräsentieren des Unternehmens in Fragen zum Datenschutz
Hier erfahren Sie mehr über die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.
Wenn Ihr Unternehmen die genannten Kriterien erfüllt, können Sie nicht auf einen Datenschutzbeauftragten verzichten. Kommen Sie der Bestellpflicht und den Anforderungen, die die Datenschutzgesetze an den Umgang mit personenbezogenen Daten stellt, nicht nach, kann dies zu erheblichen Sanktionen und Bußgeldern führen.
Doch ein Versäumnis oder Ignorieren in der Angelegenheit Datenschutz hat nicht nur finanzielle Folgen für Sie. Heutzutage kann dies – vor allem durch blitzschnelle Verbreitung von Meldungen – noch weitaus größere Kreise ziehen:
- Sie erhalten negative Berichterstattung und verlieren Kundenvertrauen
- Sie müssen sich mit der Aufsichtsbehörde auseinandersetzen
- Sie werden zur Zahlung von Bußgeldern – gegen Geschäftsleitung und Unternehmen – aufgefordert
- Sie gefährden die Aufrechterhaltung von ISO-Zertifizierungen
Lassen Sie es nicht so weit kommen – lassen Sie sich von uns beraten. Gern entwerfen wir eine auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösung. Zusätzliche Informationen rund um den Datenschutz können Sie unserer Sitemap entnehmen.
Auszeichnungen und Zertifikate
Wir wurden in diesem Jahr von FOCUS-BUSINESS als “Top-Berater 2023” im Bereich Datenschutz ausgezeichnet.
Zum dritten Mal in Folge haben wir eine Auszeichnung in dieser Kategorie erhalten.
Zusammen mit dem unabhängigen Rechercheinstitut FactField GmbH hat die Redaktion von FOCUS-BUSINESS die besten Berater ermittelt. Grundlage für die Bewertung bilden Empfehlungen von Kunden und Kollegen.
Ausgezeichnet wurden Beratungsunternehmen, die eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Empfehlungen innerhalb ihres jeweiligen Fachbereichs erzielten.
Wir wurden vom DIND als „Arbeitgeber der Zukunft“ ausgezeichnet
Der Award des Deutschen Innovationsinstituts für Nachhaltigkeit und Digitalisierung (DIND) würdigt Unternehmen, die für Nachwuchskräfte besonders attraktiv sind. Er bestätigt die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Digitalisierung.
Ausgezeichnet werden Unternehmen, die sich bei Innovationskraft, digitaler Transformation, Mitarbeiterfreundlichkeit, moderne Führung sowie Strategien für das Recruiting auf gegenwärtig höchsten Niveau bewegen.
Wir tragen die kununu-Gütesiegel "OPEN COMPANY" und "TOP COMPANY".
Diese stehen für Authentizität, Offenheit und kritische Auseinandersetzung mit den eigenen Qualitäten als Arbeitgeber.
Berater vor Ort
Unsere Spezialisten für Datenschutz und Informationssicherheit beraten Sie persönlich und umfassend vor Ort - bundesweit und darüber hinaus.
Datenschutz aktuell
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