Schulungen zum Datenschutz – Wissen ist Macht

25.01.2016

Ursache vieler Datenpannen ist menschliches Versagen. Dabei spielt nicht nur eine gewisse Sorglosigkeit im Umgang mit den Informationen eine Rolle, sondern mitunter auch das fehlende Wissen um technische Belange und die Grundlagen von Datenschutz und Datensicherheit. Um diese Probleme gleich im Keim zu ersticken, sind regelmäßige Schulungen der beste Weg. mehr...

 

Videoüberwachung: Datenschutz versus öffentliche Sicherheit

22.01.2016

Selten wurde so offen über den Ausbau der öffentlichen Videoüberwachung diskutiert wie in den vergangenen Tagen. Auslöser sind die Übergriffe in der Silvesternacht in Köln, Hamburg und anderen Städten. Verständlich ist die Forderung nach mehr Kameras und Videoaufzeichnung angesichts der Vorfälle allemal. Nichtsdestotrotz handelt es sich datenschutzrechtlich um ein heißes Eisen. Außerdem stellt sich die Frage, ob Straftaten dadurch tatsächlich verhindert werden können. mehr...

 

So regeln Sie die private Internetnutzung im Betrieb

15.01.2016

Mal eben die E-Mails checken, ein Blick auf die Börsenkurse oder die sozialen Netzwerke: Am Arbeitsplatz privat im Internet zu surfen, gehört in vielen Betrieben zum Alltag. Was dabei oft übersehen wird: Die Internetnutzung stellt den Arbeitgeber, der dadurch mehr oder weniger unfreiwillig in die Rolle des Telekommunikations- bzw. Telemedienanbieters schlüpft, vor besondere Herausforderungen. Daher sollte sehr genau überlegt werden, wie die privaten Abstecher ins World Wide Web reglementiert werden können. Verbote ohne Kontrolle sind wertlos Wer seinen Mitarbeitern erlaubt, im Netz unterwegs zu sein, möchte in der Regel die Kontrolle darüber behalten, wie der Internetanschluss genutzt wird. Dieses Interesse kollidiert allerdings mit dem Recht des Arbeitnehmers, nicht überwacht zu werden. Die einfachste Option wäre daher, die Internetnutzung gänzlich zu verbieten. Das setzt dann voraus, dass dieses Verbot auch konsequent umgesetzt und kontrolliert wird. Denn würde der Arbeitgeber weiterhin dulden, dass die Angestellten ab und an privat online sind, wäre das Verbot irgendwann hinfällig. Im ungünstigsten Fall greift die sogenannte betriebliche Übung. Entscheidend ist dabei, wie der Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verbot angesichts des Verhaltens des Arbeitgebers und aller Begleitumstände auffasst. Mit einer Duldung tut man sich also keinen Gefallen. Hilfreich: Filtersoftware und Privataccounts Im Umkehrschluss heißt das: Kontrolle muss sein. Die Frage ist, wie sie umgesetzt wird. Da eine Totalüberwachung gegen die Menschenwürde verstößt, fällt sie aus dem Rahmen. Stichprobenartig zu prüfen, ist indes durchaus gestattet. Entsprechende Maßnahmen wie Filtersoftware bedürfen nicht einmal der Mitwirkung des Betriebsrates, weil sie den Umfang der privaten Internetnutzung regeln. Alternativ lassen sich mithilfe der IT-Abteilung Accounts einrichten, die es den Arbeitnehmern erlauben, in den Privatmodus zu wechseln – gegebenenfalls mit einem festen Zeitkontingent. Dadurch werden die private und die dienstliche Internetnutzung klar getrennt. Das wahrt die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und gibt dem Arbeitgeber auf der anderen Seite die Möglichkeit, weiterhin einen Blick auf die dienstliche Nutzung des Internets zu haben. Zwar müssen die Mitarbeiter darüber informiert werden, was protokolliert wird. Eine Einwilligung ist aber nicht erforderlich. Sinn macht es allerdings, die Daten mithilfe eines Datenschutzbeauftragten auszuwerten. mehr...

 

Verbandsklagerecht: Überprüfen Sie Ihren Datenschutz

11.01.2016

Datenschutz ist auch Verbraucherschutz. Daher ist es nur konsequent, dass der Gesetzgeber jetzt Nägel mit Köpfen gemacht hat und es Verbänden erlaubt, bei Datenschutzverstößen Klage einzureichen. Das sogenannte Verbandsklagerecht stand lange zur Debatte. Ende Dezember wurde es vom Bundestag in Form gegossen (Wir haben bereits hier darüber berichtet). mehr...

 

Cookie Richtlinie – Webseiten fit für die Zukunft machen

06.01.2016

Bereits im Jahr 2009 hat die EU-Kommission die sogenannte Cookie-Richtlinie (offizieller Name: E-Privacy-Richtlinie 2009/136/EG) verabschiedet. Sie verlangt von den Mitgliedstaaten die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die Betreiber von Webseiten dazu verpflichtet, Besucher über den Einsatz von Cookies zu informieren. Meinungsverschiedenheiten in Deutschland Nahezu alle Mitgliedstaaten haben die Richtlinie längst umgesetzt und entsprechende Gesetze erlassen. Deutschland bildet jedoch eine Ausnahme, weil der Gesetzgeber die Ansicht vertritt, dass eine entsprechende Regelung bereits im Telemediengesetz (TMG) getroffen wurde. Zahlreiche Rechtsexperten vertreten jedoch eine andere Meinung und fordern deshalb ein Einlenken des Gesetzgebers. Sie sind der Ansicht, dass Betreiber von Webseiten, die keinen Cookie-Hinweis platzieren, gegen die EU-Richtlinie verstoßen und sich somit aus rechtlicher Sicht auf sehr dünnes Eis begeben. Inzwischen gibt es daher einen klaren Trend. Bereits 2015 sind zahlreiche Unternehmen tätig geworden und haben ihre Webseiten mit dem Cookie-Hinweis versehen. Obwohl nach deutschem Recht noch keine Verpflichtung besteht, empfehlen wir sich dennoch gezielt abzusichern. Beugen Sie möglichen Konsequenzen vor Auch wir als externer Datenschutzbeauftragter sind der Überzeugung, dass es sich hierbei um eine sinnvolle Maßnahme handelt, um potentiellen Abmahnern keine Angriffsfläche zu bieten. Die fachgerechte Integration eines Cookie-Hinweises ist daher für jede Unternehmenswebsite für die Zukunft umzusetzen. mehr...

 

Was sind personenbezogene Daten?

23.12.2015

In welchem Umfang ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, Maßnahmen zum Datenschutz zu ergreifen, hängt ausschließlich davon ab, ob und wie es personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet. Allerdings verkörpern die „personenbezogenen Daten“ einen Begriff, mit dem sich zahlreiche Entscheider schwer tun. Für ein besseres Verständnis erläutern wir ihn nachfolgend im Detail. mehr...

 

Datenschutz – Investieren auch Sie 2016 mehr Zeit und Geld?

21.12.2015

Die deutsche Wirtschaft wird laut einer Studie der „Nationalen Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e. V.“ (NIFIS) im kommenden Jahr mehr in die IT-Sicherheit und den Datenschutz investieren. Einer der Gründe für diese Entscheidung ist die zunehmende Bedrohungslage durch Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage. mehr...

 

 

Kinder-Daten erbeutet: Spielzeughersteller VTech wurde gehackt

07.12.2015

Wenn über Spielzeug Daten gesammelt und diese und nicht ausreichend gesichert werden, hört der Spaß auf. Denn spätestens nach einem Hacker-Angriff, wie ihn jetzt der Hersteller VTech erlebt hat, beginnt der große Katzenjammer. Weltweit wurden 6,4 Millionen Datensätze von Kindern erbeutet und passend dazu die Informationen aus 4,8 Millionen Eltern-Konten. Auch deutsche Kunden, die unter anderem Storio-Lerntablets oder andere Lerncomputer gekauft und genutzt haben, sind betroffen. mehr...

 

Nehmen Sie den Datenschutz ernst: Bald dürfen auch Verbände bei Verstößen abmahnen

04.12.2015

Unternehmen, die das Thema Datenschutz bisher auf die lange Bank geschoben oder gar auf die leichte Schulter genommen haben, werden künftig öfter „böse Briefe“ erhalten. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzes“ dürfen bald auch Verbraucherbände rechtliche Schritte einleiten. Für diese Zwecke soll das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) angepasst werden. mehr...